Die Kosten dafür, Ihre Räder nicht zu behalten, sind oft deutlich höher als nur eine Selbstbeteiligung – und selbst diese kann stark variieren, je nachdem, welcher Teil Ihrer Versicherung greift. So wird aus einer Selbstbeteiligung von 150 € schnell ein tatsächlicher Schaden von 3.690 €.
Manche Versicherungen beinhalten z. B. eine „Diebstahl aus dem Fahrzeug“-Deckung mit einer moderaten Selbstbeteiligung von etwa 150 €. Da Ihr Fahrzeug bei einem Raddiebstahl aber höchstwahrscheinlich beschädigt wird, greift meist die Vollkaskoversicherung – mit deutlich höherer Selbstbeteiligung, z. B. 750 €.
Angenommen, Ihr Fahrzeug ist mit zusätzlichem Zubehör ausgestattet – Seitenleisten, Sonderausstattung etc. Falls Sie keine ergänzende „Vollkasko für Zusatzausstattung“ abgeschlossen haben, werden diese Teile womöglich gar nicht ersetzt. Dasselbe gilt für Transportkosten, Mietwagen oder Abschleppen – diese Leistungen müssen extra versichert sein. Selbst wenn eine Transportkostenversicherung besteht, ist diese oft auf einen Festbetrag und eine begrenzte Zeit beschränkt, z. B. 30 € pro Tag für maximal 30 Tage.
Und dann kommt der letzte Punkt der Rechnung: „Tatsächlicher Zeitwert“. Das bedeutet, dass Ihre Räder – so gut Sie sie auch gepflegt haben – nicht zum Neupreis ersetzt werden. Manche Versicherer setzen hier eine Obergrenze, die nicht einmal 50 % des Neuwertes beträgt.
Beispielrechnung:
Ihr Auto steht zwei Wochen still. Ein Mietwagen kostet 490 €, und Ihr 3 Jahre alter Radsatz hat einen Neupreis von 4.900 € (inkl. Reifen).
Position | Kosten in € |
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Selbstbeteiligung Vollkasko | 750 |
Mietwagenkosten | 490 |
Räder (Erstattung 50 % des Neupreises) | 2.450 |
Gesamtkosten | 3.690 |
Zum Glück war das Abschleppen mitversichert und es wurde kein zusätzliches Zubehör beschädigt. Aber trotzdem – es wäre eindeutig besser gewesen, wenn die Räder gar nicht erst gestohlen worden wären, oder was meinen Sie?